Dienstreise

Die Dienstreise im engeren Sinne bezeichnet im öffentlichen Dienst ein dienstlich veranlasstes Reisen außerhalb der eigenen Dienststelle und kann als eine Form der Geschäftsreisen gelten. Im Englischen (business trip) und Französischen (voyage d’affaires) wird zwischen beiden nicht unterschieden.

1846 heißt es:
»Wenn Beamte mit eigenen Pferden, zu deren Haltung sie nicht von Amtswegen verbunden sind, oder worauf sie nicht schon vom Ärarium [Staatsschatz] vielleicht einen Unterhalts-Beitrag genießen, eine Dienstreise machen, so ist ihr Reise-Partikulare so zu adjustiren, wie es nach dem Normale geschehen müßte, wenn sie keine eigenen Pferde gehabt hätten.« 1)

1)
Carl Trattinick Darstellung der bestehenden Vorschriften über die Vergütung der Fuhr- und Zehrungskosten für die im Dienste reisenden öffentlichen Beamten, … von Emanuel Hünner… von Emanuel Hünner Wien 1846 : Braumüller, §48 S. 208