Die dem Bundesministerium für Verkehr unterstellte Oberbehörde in Flensburg hat die Aufgaben:
Erteilen der Typgenehmigung EG/
ECE
Erteilen der nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile
Führen des Fahreignungsregister FAER (»Verkehrssünderdatei«)
Führen des Zentralen Fahrzeugregisters
ZFZR
Führen des Zentralen Fahrerlaubnisregisters
ZFER
Führen des Zentralen Kontrollgerätkartenregisters
ZKR
Bereitstellen des Zentralen Verkehrs-Informationssystemn
ZEVIS (»Halterdatei«)
Erstellen der Kraftfahrzeug-Zulassungsstatistiken
Beantworten von Fragen und Anträgen bezüglich alter DDR-Fahrzeuge
Datenbankauskunft für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Fahrerlaubnisbehörden, dem Zoll, Zentrum für Kraftfahrwesen der Bundeswehr (ZKfWBw)
Rückrufe im Automobilbereich, die durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz begründet sind
Nationale Schnittstelle des EUCARIS (European Car and Driving License Information System)
Ihre Begriffsbestimmungen sind in einem Glossar zusammengefasst.
abgekürzt: KBA
Glossar: https://www.kba.de/DE/Service/Glossar/glossar_node.html
siehe auch: *Behörden und Institutionen