M1-Fahrzeug

Eine EG-Fahrzeugklasse gemäß Richtlinie 2007/46/EG, nämlich »Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.« Dazu gehören u.a.:

Zu Letzteren gehören dann:

*Geländewagen gehören zur Untergruppe M1G.