Die *Zulassung eines Wagens als *Oldtimer setzt ein Sachverständigen-Gutachten voraus. Mit der Zulassung erhält der Wagen ein Oldtimer-Kennzeichen mit dem Endbuchstaben »H«.
Fahrzeuge mit »H-Kennzeichen« dürfen Umweltzonen ohne *
Umweltplakette befahren.
Nicht das Halten dieses Fahrzeugs wird besteuert, sondern es wird für die Zuteilung des H-Kennzeichens [KraftStG §1 Abs.1 Nr.4] ein pauschalierter Steuersatz in Höhe von 191,73 Euro [KraftStG § 9 Abs. 4 Nr. 2] im Jahr erhoben.
Versicherungskosten können niedriger sein, berücksichtigt werden:
umgangssprachlich »H-Kennzeichen«
siehe auch *Kennzeichen