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stabilitas loci
Der Benediktinerorden (auch: Zisterzienser, Trappisten, Prämonstratenser) verlangt von seinen Mönchen seit dem 6. Jahrhundert die stabilitas loci, im doppelten Sinne als Ortsgebundenheit an ein Kloster sowie als Beständigkeit in der Gemeinschaft. Die stabilitas loci steht an erster Stelle der der Regula Benedictini und bildete die Basis für den Gegegnentwurf zu dem bis dahin praktizierten Mönchtum der »Wandermöche«. So erscheint sie als praktische Konsequenz zum currendi libido, dem theologisch formulierten Mißtrauen gegen das unstete Leben. Deren Tradition setzten später die »Bettelmönchsorden« (Franziskaner, Dominikaner, Karmeliten) fort.
siehe auch:
* Pilger