Auch Konvoi, abgeleitet von französisch convoyer, begleiten oder das Geleit geben, auch: Konvoi, Kolonne, Kraftfahrzeugmarsch. Regeln für das Fahren im Verband können auch zivil nützlich sein, insbesondere wenn mehrere Fernreisemobile in nicht vertrauter Umgebung oder in unbewohnten Gebieten unterwegs sind.
Vor der Abfahrt gilt:
Jeder kennt die
Route, Rastplätze und die Zieladresse.
Der Tank ist voll, die Blase leer usw.
Der Leitfahrer (engl. trail boss) fährt vorn, es folgen die langsamsten Fahrzeuge und die unsichersten Fahrer. Diese bestimmen das Tempo.
Mindestens der erste und letzte sollten Funk- oder Handykontakt haben; der letzte Fahrer hat eine besondere Verantwortung (engl. sweeper oder tail gunner).
Schließlich bedarf es klarer Regeln zur indirekten Kommunikation, etwa die Reaktion auf Blinkzeichen als Fahrtrichtungsanzeiger
1) oder mittels Aufblenden als Stoppzeichen.
Während der Fahrt gilt:
Innerhalb des Konvois wird nicht überholt.
Die Gruppe bleibt zusammen, also fährt jeder nur so schnell, dass er den Hintermann nicht verliert.
Richtungsänderung frühzeitig anzeigen, etwa beim Abbiegen, Ausscheren an Hindernissen oder dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer.
Hinter Pässen und hinter Tunneln wird auf Vollzähligkeit kontrolliert.
Außerordentliches Halten mit der Warnblinkanlage rechtzeitig signalisieren, mindestens ein weiteres Fahrzeug hält ebenfalls.
Schwierige Stellen im
Gelände werden nacheinander einzeln passiert, etwa Flussdurchfahrten, Sandlöcher, Gräben usw.
Die
Fahrt wird erst fortgesetzt, wenn alle Fahrzeuge die Problemstelle passiert haben.
Der das Fahren im Verband betreffende §27 der StVO wurde gestrichen.
Dirk Becherer
,
Ingmar Bolle
, DRK (Hg.)
Kraftfahrzeugmarsch. Handreichung für Führungs- und Leitungskräfte in der Eigen- und Helferfortbildung. 21 Seiten,
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