====== Pedelec ====== [[wiki:kurzworte|Schachtelwort]] für //Pedal Electric Cycle//, meist synonym mit E-Bike und Elektrofahrrad. Dieses gilt in Deutschland nach § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz als Fahrrad, wenn die Motorleistung unter 250 Watt liegt und die Motorunterstützung auf höchstens 25 km/h begrenzt wird.