Das Ablager

Sachlich gleichbedeutend mit Herberge, rechtlich jedoch darüber hinaus das Recht auf Unterkunft bei jemandem im Unterschied zum Nachtfeld, dem Lagern im Freien, und verbunden mit Ausspann und Atzung. Ursprünglich als Recht des Herrschers oder dessen Stellvertreter, dann als Recht im Krieg und bei der Jagd, später auch einfach als gewährtes Recht des Landesherren, etwa für durchziehende Kaufleute.

Dem entspricht französisch le quartier, logis à la suite de la cour, italienisch Albergo, la commoditâ d'allogiamenti, lateinisch metata; als metata bellica wird daraus die Einquartierung im Krieg.