Carjacking
Bewaffneter Raubüberfall mit Autodiebstahl wurde 1991 im US-amerikanischen Detroit so häufig, dass Journalisten dafür den mundgerechten Begriff Carjacking erfanden, abgeleitet von * Hijacking, während die Straftat im Polizeijargon RAUDAA genannt wurde: Robbery, Armed, Unauthorized Driving Away of an Automobile, im deutschen Strafgesetzbuch entspricht das dem § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Damit verwandt ist das *smash-and-grab, dabei werden Wertgegenstände aus dem Wagen gerissen.
Carjacking-Fälle im Sinne des §316 sind in Deutschland selten (183 Fälle 2018), während auf manchen südafrikanischen Autobahnabschnitten Straßenschilder vor Hijacking warnen. Dort werden täglich 45 Autos (2017) auf diese Weise geraubt.
Voraussetzung für ein solches Carjacking sind:
- Der Wagen muss halten.
- Es soll möglichst keine Zuschauer geben.
- Der gestohlene Wagen muss schnell versteckt werden können.
- Hohe Gewalt- und Risikobereitschaft der Täter.
Dem entsprechend gelten die Hinweise für *smash-and-grab sowie *stoning auch hier. Besonders gefährdet ist man daher
- nach Einbruch der Dunkelheit
- an wenig befahrenen Straßenabschnitten
- wenn das Fahrzeug absehbar bremsen muss (Kreuzungen, Ampeln, Hindernisse)
- wenn Siedlungen mit unüberschaubaren Straßen nahe sind
Misstrauen ist angebracht, wenn
- Gegenstände auf der Fahrbahn liegen
- jemand auf die Fahrbahn läuft
- jemand anscheinend eine Panne hat und zum Halten auffordert
- jemand den Anschein erweckt, am Wagen wäre etwas nicht in Ordnung
siehe auch
* Stoning
* smash-and-grab
* Überfall
* Gefahr
* Risiko