Gesetz
Etwas »Gesetztes«, Feststehendes, das unser Verhalten als richtig oder falsch bewertet, nennt man Gesetz: Verfassungsrecht, förmliche Gesetze, Rechtsverordnungen, autonome Satzungen ebenso wie Gewohnheitsrecht. Gesetzt werden solche Normen im sozialen Umfeld, in Kommunen, Ländern, national und transnational. Die Einhaltung von Gesetzen bedarf der Kontrolle (z.B. Beamte, Polizei, Zoll u.a.) und der Sanktion (Ordnungswidrigkeit, Buße, Strafe, Gerichte usw.), setzt also einen Souverän voraus, dessen Grenzen und damit * Staaten.
»Europäische Gesetze« gibt es als
- EU-Richtlinien: Diese legen ein Ziel fest und setzen einen Zeitrahmen für dessen Umsetzung. Sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
- EU-Verordnungen: Diese sind sofort und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Die ihnen widersprechende ältere und abweichende national Gesetzgebung wird sofort wirkungslos und muss angepasst werden.
- EU-Entscheidungen regeln konkrete Sachverhalte gegenüber bestimmten Adressaten und können wie Richtlinien wirken.
Die nationale Gesetzgebung in Deutschland unterscheidet mehrere Normentypen, die hierarchisch geordnet sind:
- Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, also das Grundgesetz.
- Darunter ordnen sich die Bundesgesetze, die vom Parlament verabschiedet werden.
- Auf dritter Ebene folgen Rechtsverordnungen nach Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz durch die Regierungen und Minister von Bund oder Ländern auf der Basis bestehender Gesetze.
- Mit Satzungen regeln Selbstverwaltungskörperschaften ihre eigenen Angelegenheiten.
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften gehen letztlich von den Bundesministerien aus und binden nur die Verwaltung. Sie richten sich nicht unmittelbar an die Bürger.
Spezielle Gesetze, die für Fernmobilreisende relevant sind:
Begrifflich als »Gesetz« bezeichnet, inhaltlich jedoch abzugrenzen, sind:
- Naturgesetze
Verweise
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