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wiki:kurzzeit-kennzeichen

Kurzzeit-Kennzeichen

Seit 2015 ist für die Zuteilung dieses *Kennzeichens eine gültige *Hauptuntersuchung nachzuweisen:
»§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

  • es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
  • eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
  • es ein Kurzzeitkennzeichen führt.«

Fahrzeugzulassungs-Verordnung FZV §§ 16a, 8-10,14,24,30,31,33,35,48, Anlage 4]


siehe auch *Kennzeichen

wiki/kurzzeit-kennzeichen.txt · Zuletzt geändert: 2020/06/05 06:58 von 127.0.0.1

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