Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wiki:sondersignal

Sondersignal

*Einsatzfahrzeuge haben Sonderrechte [StVO §35] und zeigen dies über blaue und gelbe Lichtzeichen (»Sondersignalanlagen«) an [STVO §38].
Das Einsatzhorn (»Folgetonhorn«, »Martinshorn«) darf nur zusammen mit dem blauen Blinklicht verwendet werden, das Anhaltehorn zusammen mit der roten Lichtschrift StVZO §55 Abs. 3 und 4.
Ehemalige Behördenfahrzeuge erhalten nur dann eine zivile Betriebserlaubnis, wenn die Sondersignalanlagen entfernt oder neutralisiert wurden, denn die damit verbundenen »Sonderrechte« stehen zivilen Personen nicht zu.

wiki/sondersignal.txt · Zuletzt geändert: 2020/06/05 07:00 von 127.0.0.1

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki