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Zulassung

»Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und […] ihre Anhänger« bedürfen einer behördlichen Zulassung zum Straßenverkehr nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV (früher: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO). Betriebserlaubnispflichtig, jedoch nicht zulassungspflichtig, sind z. B. Mofas, Kleinkrafträder und Anhänger hinter Motorrädern und bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Für die Zulassung werden verlangt:

  • eine Typgenehmigung der EU oder des Kraftfahrt-Bundesamtes KA oder
    ersatzweise das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr;aaSOP nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für eine Einzelbetriebserlaubnis;
  • eine Haftpflichtversicherung; dafür genügt eine Nummer (auch: elektronischen Versicherungsbestätigung eVB);
  • die Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung HU, die die Abgasbescheinigung ASU beinhaltet.

Die Zulassung wird bescheinigt durch

Auch betriebserlaubnispflichtige, jedoch nicht zulassungspflichtige, Fahrzeuge erhalten ein eigenes amtliches Kennzeichen, z.B. ein »Folge-Kennzeichen«. Fahrten ohne Zulassung sind Straftaten und verstoßen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung.

wiki/zulassung.txt · Zuletzt geändert: 2020/06/05 07:01 von 127.0.0.1

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