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Freies Campen
»Wildes Campen« oder Freies Zelten heißte im Englischen dispersed -, free -, wild -, roadside camping oder boondocking im US-Jargon.Verstecktes wildes Campen im öffentlichen Raum heißt im englischen Jargon Stealth Camping. Das Campieren auf den grünen Randstreifen der Landstraßen wurde in den Niederlanden während der Nachkriegszeit massenhaft praktiziert und Bermtoerism genannt.
Die Regeln
Camping ist nur auf zugelassenen Campingplätzen erlaubt. Freies Zelten ist in den meisten Ländern der EU ausdrücklich verboten. »Bestimmungen für freies Campen in Europa« im Wohnmobil hat der ADAC zusammengestellt, zuletzt 2019 als CAM 23.
- In dicht besiedelten Regionen gibt es nur Privatbesitz und Öffentlichen Raum; beide werden in der Regel begangen und kontrolliert. In durch Schilder oder Hindernisse abgesperrten Gebieten sein Nachtlager aufzuschlagen, ist Hausfriedensbruch.
- Privaten Waldbesitzern ist es in Deutschland gestattet, freies Campen in ihrem Wald zuzulassen, wenn dies auf eine Übernachtung beschränkt ist und nicht regelmäßig erfolgt.
- Versteckte oder schwer zugängliche Plätze (engl. remote places) gibt es in weiten Teilen Europas nur in den Bergen oder beim Wasserwandern entlang der Flüsse. Als Biwakieren wird freies Campieren (engl. campismo) dabei oft zum wesentlichen Bestandteil solcher Wanderungen. Sofern solche Plätze schwer zugänglich sind, bleibt dies praktisch ungeahndet.
- Eine großräumige Wildnis in der Bushcamps erforderlich sind, findet sich fast nur im nördlichen Europa und fällt dort oft unter das Jedermannsrecht.
- Die Stellplatzsuche mit dem eigenen Fahrzeug und das einmalige Übernachten und Parken im öffentlichen Raum kann als CoronaConforme Reiseform betrachtet werden, solange es kein offensichtliches Campen darstellt und solange kein Platzverbot ausgesprochen wird.
Die Ausnahmen: Trekking-Camps
Dem Bedürfnis entsprechend finden sich vermehrt einige wenige Möglichkeiten für ein geregeltes freies Campen auch in Deutschland als:
- Trekking-Camp Schwarzwald
- Wasserwander-Rastplatz WWR
- Naturzeltplatz
- Naturlagerplatz (Rheinland-Pfalz, im Pfälzer Wald)
- Biwakplatz
- Übernachtungsplatz (Landesforstprojekt Wildes Schleswig-Holstein)
- Naturnahe Stellplätze in der Schweiz: www.nomady.ch
Zahlreiche solcher Plätze finden sich bei Jedermannsland.
Ausgewiesene »Trekkingcamps« sollen dazu beitragen, wild Campende in überschaubare Strukturen zu locken, sind jedoch oft nur zu Fuß oder mit dem Boot erreichbar. Solche Trekkingcamps liegen in der freien Natur und sind nur Wanderern zugänglich, damit diese unter sich bleiben können; abends schaut dann vielleicht ein »Trail Angel« vorbei. Man kann sich online anmelden und den Zeltplatz dann legal nutzen.
Von Gelegenheiten zum Wilden Zelten berichtet Barbara Schaefer
: Wilde Zeiten FAZ 31.08.2020 und Manuel Larbig
schreibt über Waldwandern. Von der Sehnsucht nach Wildnis und Nächten unter freiem Himmel Penguin Verlag 2020.
Sonderrechte
Als Gewohnheitsrecht führt das »Jedermannsrecht« (jedermansrätten, allemansrätten, allemannsretten, all-men-right) in manchen Staaten dazu, dass die Nutzung der freien Natur (»unkultiviertes Land«) mehr oder weniger toleriert wird:
- Finnland
- Norwegen
- Schottland
- Schweden
- Schweiz
- Estland
- Lettland
- Litauen
- Dänemark
Ein Jedermannsrecht gibt es bei uns nicht, auch wenn Nils Erich
in der Coronapandemie fordert: Lasst die Städter wild im Umland campen! Die ZEIT 26. April 2020. In Deutschland und Österreich kennt man lediglich das Wegerecht und das Betretungsrecht. Die dadurch erlaubte Nutzung betrifft in unterschiedlichem Maße beispielsweise:
- freien Zugang zur Küste
- Baden
- Rudern
- Paddeln
- Segeln
- mit Booten anlegen
- Fischfang
- Übernachten
- Feuer machen
- Beeren und Pilze sammeln
Nutzungsgrenzen und Naturschutz
Wer solche Aktivitäten wertschätzt wird in der Regel auch die Umgebung wertschätzen, in der dies möglich ist und seinen Aufenthalt verantwortlich gestalten, also Müll wieder mitnehmen, Brandschutz einhalten sowie Holz, Beeren, Pilze nur in kleinen Mengen aus der Natur entnehmen.
Selbst wenn sich Einzelne verantwortungsvoll verhalten, bewirken Viele eine übermäßige Nutzung mit bleibenden Folgen: Trampelpfade, Uferzerstörung, Brutstörungen, Brennholz schlagen und Ähnliches verändern den Boden, den Bewuchs und das Verhalten der Tiere unvermeidlich. Anlass genug für Waldbesitzer, Förster, Jäger und Gemeindeverwaltung Vorsorge zu treffen - in der Regel also ein Nutzungsverbot.
Wer sowohl Verbote als auch massentouristische Infrastrukturen meiden will, muss kreative Reisestrategien entwickeln.