Grundfreiheiten
Während des Zweiten Weltkriegs formulierte der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt
in einer Rede
am 6. Januar 1941 vier Freiheiten als Ziel für die gesamte Welt nach dem Ende des Krieges:
- die Freiheit der Rede und der Meinungsäußerung;
- die Freiheit eines jeden, Gott auf seine Weise zu dienen;
- die Freiheit von Not, also ein gesundes und friedliches Leben
- die Freiheit von Furcht.
Im europäischen Recht haben sich in den vergangenen Jahrzehnten vier vertraglich verankerte Grundfreiheiten herauskristallisiert, die auch Basis für Gesetzgebung und Rechtsprechung sind, nämlich freier Verkehr von
- Waren (auch: Warenverkehrsfreiheit, freier Warenverkehr)
- Dienstleistungen (Dienstleistungsfreiheit)
- Kapital (freier Kapital- und Zahlungsverkehr)
- Personen (Personenfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit)
Reisende dürfen außerhalb Europas in vielen Ländern schnell einen Eindruck erleben, wie es sich ohne diese Freiheiten lebt, etwa durch:
- Straßenkontrollen (roadblocks)
- geschlossene Grenzen und verbotene Regionen
- Zollbeschränkungen
- eingeschränkter Verkehr für Lebensmittel oder Tiere
- Kosten bei Währungswechseln
Jenseits dieser vier eher pragmatischen Grundfreiheiten ist Freiheit ein Wert, der sich auf nahezu allen Gebieten menschlichen Handelns umsetzen lässt - oder eben auch nicht: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, * Reisefreiheit und so fort.
Matthias Pfeffer
Prinzip Mensch – Macht, Freiheit und Demokratie im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz
Dietz Verlag 2020, 432 Seiten