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Grundfreiheiten
Im europäischen Recht haben sich in den vergangenen Jahrzehnten vier vertraglich verankerte Grundfreiheiten herauskristallisiert, die auch Basis für Gesetzgebung und Rechtsprechung sind, nämlich freier Verkehr von
- Waren (auch: Warenverkehrsfreiheit, freier Warenverkehr)
- Dienstleistungen (Dienstleistungsfreiheit)
- Kapital (freier Kapital- und Zahlungsverkehr)
- Personen (Personenfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit)
Reisende dürfen außerhalb Europas in vielen Ländern schnell einen Eindruck erleben, wie es sich ohne diese Freiheiten lebt, etwa durch:
- Straßenkontrollen (roadblocks)
- Korruption
- geschlossene Grenzen und verbotene Regionen
- Zollbeschränkungen
- eingeschränkter Verkehr für Lebensmittel oder Tiere
- Kosten bei Währungswechseln
Jenseits dieser vier eher pragmatischen Grundfreiheiten ist Freiheit ein Wert, der sich auf nahezu allen Gebieten menschlichen Handelns umsetzen lässt - oder eben auch nicht: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, * Reisefreiheit und so fort.